Sie haben einen Inkasso­brief von uns erhalten? Hier erfahren Sie, was zu tun ist.

Schulden müssen nicht belastend sein. Unsere Selfservice-Optionen ermöglichen es Ihnen, Ihre offene(n) Forderung(en) schnell und unkompliziert zu begleichen. Wir setzen auf eine klare Kommunikation und unterstützen Sie in jedem Schritt des Prozesses.

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Forderungen begleichen - seriöses Inkasso bei Seghorn

Wie möchten Sie Ihre Forderung(en) bezahlen?

Möchten Sie Ihre Zahlung in voller Höhe per Überweisung oder in Raten leisten? In unserem Serviceportal haben Sie die Möglichkeit, eine Ratenzahlung einfach und diskret selbst festzulegen.

Oder begleichen Sie die Forderung direkt, indem Sie eine der vielen Direkt­zahlungs­möglichkeiten nutzen. Geben Sie dazu Ihr Aktenzeichen und den Forderungsbetrag ein und klicken Sie auf die entsprechende Zahlungsart.  Ihr Aktenzeichen finden Sie rechts oben auf einem Schreiben von uns. Bitte geben Sie unbedingt auch die Prüfziffer mit an (letzte Ziffer nach dem eigentlichen Aktenzeichen). Den Betrag geben Sie bitte mit Komma als Dezimaltrenner an.

Jetzt Forderung begleichen:

Die Vorteile unseres Portals:

Eigenständiges Verwalten Ihrer Forderung(en)

Unkompliziert und einfach online bezahlen

Ratenzahlungen können individuell, schnell und flexibel vereinbart werden

Kein „persönlicher Kontakt“ notwendig

Immer und überall den Überblick über Ihre Forderung(en) behalten

1

Offene Rechnung und Mahnungen

Zahlungsfrist überschritten. Gemahnt vom Unternehmen und schriftliche Zahlungs­aufforderung mit Frist.

2

Inkassobeauftragung und Mahnbrief

Wir werden vom Unternehmen beauftragt, die Forderung einzuziehen. Sie erhalten von uns eine schriftliche Mahnung per Brief mit Forderungsgrund und ‑aufstellung.

3

a) Klärung offener Fragen und Bezahlung

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail, Chat oder Brief – bitte Aktenzeichen mit angeben (rechts auf dem Briefkopf).

b) Bezahlung

Bezahlung Ihrer offenen Forderung über den von Ihnen ausgewählten Bezahlweg.

Das Inkassoverfahren ist damit beendet.

4

Keine Bezahlung und Einigung

Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Erwirkung eines Vollstreckungstitels.

5

Keine Bezahlung Zwangs­voll­streckung

Einleitung von Zwangs­voll­streckungs­­maßnahmen, die über eine Dauer von 30 Jahren gültig sind (z. B. Beauftragung Gerichtsvollzieher:in, Konto-­ oder Lohn­pfändung). Eine Zahlungsvereinbarung ist auch hier noch jederzeit möglich.

6

Ende des Verfahrens

Forderung beglichen oder keine weiteren Maßnahmen möglich.

SEGHORN steht für sorgenfreies und seriöses Inkasso.

Wir verstehen, dass das Leben manchmal unerwartete Wendungen nimmt oder anders kommt, als gedacht. Deshalb arbeiten wir mit Ihnen zusammen, um einfach zu handhabende Lösungen für Ihre Schulden zu finden.

Ein Prinzip, das sich seit 45 Jahren bewährt. Als eines der führenden Inkassounternehmen in Deutschland ist unser Anspruch klar definiert: höchste Fairness, Beständigkeit und Sicherheit für Kund:innen, Mandant:innen und Mitarbeiter:innen.

Als Vermittler zwischen Unternehmen und Kund:innen setzen wir uns mit Expertise für Partnerschaftlichkeit und Rechtssicherheit im Forderungsmanagement ein. Denn nur, wer selbst diese Werte trägt, kann sie auch an Mandant:innen und Kund:innen weitergeben.

kompetent

individuell

fair

Was sagen unsere Kund:innen?

5-Sterne-Bewertung
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Dani Rohr
„Freundliche Mitarbeiter*innen am Telefon und man kam mir auch in meiner Forderungsangelegenheiten entgegen. Fühlte mich nicht verurteilt oder Sonstiges, sondern hatte immer das Gefühl, dass hier auch noch menschlich gehandelt wird.“
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Peter van Eden
„Heute 2 Telefonate mit der Seghorn Inkasso GmbH mit zwei verschiedenen Damen. Beide waren sehr zuvorkommend, freundlich und haben mir sehr gut weitergeholfen! Freundliche Grüße
Peter van Eden“
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Sigrid Petraschek
„Eine Inkassofirma, wie sie alle seien sollten, mit freundlichen entgegenkommenden Mitarbeitern, die auch für kleine Sorgen ein offenes Ohr haben . Die es auch möglich machen, einen Vergleich zu schließen. Ich bin dankbar für die Geduld bei meiner Rückzahlung.“

FAQ – häufig gestellte Fragen.

Sie haben folgende Möglichkeiten: per Ratenzahlung, Überweisung, SEPA Lastschrift, PayPal, giropay oder Sofortüberweisung. Hier können Sie den offenen Betrag bezahlen sowie eine Ratenzahlung selbst festlegen.

Bei Zahlungsverzug hat Ihr:e Gläubiger:in Anspruch auf Schadensersatz. Inkassokosten, Zinsen, Mahnkosten und ggf. Vollstreckungskosten müssen von Ihnen erstattet werden.

Wir sind um eine individuelle und faire Lösung bemüht. Bitte kontaktieren Sie uns.

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Per E-Mail: Ihr Aktenzeichen(8-stellig)@akte.seghorn.de oder info@seghorn.de

Per Telefon: Montag & Donnerstag 8 – 19 Uhr, Dienstag & Mittwoch 8 – 18 Uhr, Freitag 8 – 17 Uhr und Samstag 9 – 15 Uhr unter 0421 4391 294

Per Brief: Seghorn Inkasso GmbH, Legienstraße 1, 28188 Bremen

Auch eine Ratenzahlung ist möglich. Legen Sie in unserem Serviceportal die Raten einfach und diskret selbst fest. Oder sprechen Sie uns an.

Das ist möglich. Sollten Sie eine außerplanmäßige Zahlung leisten wollen, informieren Sie uns gerne.

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Bezahlen Sie Ihre Forderung oder kommen Sie auf uns zu.

Der Mahnbescheid ist der erste Schritt, einen vollstreckbaren Titel  gegen Sie zu erwirken. Zunächst beantragen wir beim zuständigen Mahngericht den Erlass eines Mahnbescheides, der Ihnen per Post zugestellt wird. Wenn Sie nicht reagieren oder die Forderung vollständig bezahlen, beantragen wir im zweiten Schritt den Vollstreckungs­bescheid. Auf dessen Grundlage können Zwangs­­vollstreckungs­­maßnahmen eingeleitet werden.

Um dies zu vermeiden, zahlen Sie den Gesamtbetrag oder treffen mit uns eine Zahlungsvereinbarung.

Ein:e Gerichts­vollzieher:in wurde von uns zur weiteren Einziehung der Forderung beauftragt und ist aktuell für Ihren Vorgang zuständig. Bitte setzen Sie sich mit ihm oder ihr in Verbindung.

Bei einer Überschneidung kontaktieren Sie uns bitte.

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Ein Inkassounternehmen ist darauf spezialisiert, offene Forderungen im Namen von Gläubigern einzuziehen, etwa aus unbezahlten Rechnungen, Versicherungsprämien, Kreditraten oder anderen finanziellen Verpflichtungen. Es agiert als Vermittler zwischen dem:der Gläubiger:in (Unternehmen oder Person, die Zahlungen fordert) und dem:der Schuldner:in (Person, die die ausstehende Rechnung begleichen muss). Das Unternehmen setzt verschiedene rechtliche Mittel ein, um im Auftrag des Gläubigers ausstehende Zahlungen einzuziehen.

Seriöse Inkassounternehmen sind in Deutschland nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registriert und in das Rechtsdienstleistungsregister des örtlichen Land- oder Oberlandesgerichts eingetragen. Diese Registrierung setzt eine Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Eignung und Zuverlässigkeit sowie der theoretischen und praktischen Kenntnisse der im Unternehmen handelnden Personen voraus. Die Registrierung können Sie online im Rechtsdienstleistungsregister einsehen: rechtsdienstleistungsregister.de

Die meisten seriösen Inkassounternehmen sind zudem Mitglied in einem Verband. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) legt strenge Aufnahmekriterien fest und die Mitglieder unterwerfen sich freiwillig den strengeren Auflagen des Code of Conduct. Auf jährlichen Mitgliederversammlungen diskutieren die Mitgliedsunternehmen ihre Verantwortung für Wirtschaft und Gesellschaft. Weitere Informationen und die vollständige Mitgliederliste finden Sie unter inkasso.de

Nein, ein rechtmäßiges Inkassoverfahren kann nicht rückgängig gemacht werden. Ein Inkassoverfahren wird eingeleitet, wenn ein Vertrag geschlossen wurde und Sie mit der Zahlung in Verzug sind. Das Verfahren wird erst eingestellt, wenn der ausstehende Betrag vollständig beglichen wurde.

Wenn sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, teilen Sie uns dies bitte mit – nutzen Sie dazu eine der unten angegebenen Kontaktmöglichkeiten. So können wir mit Ihnen in Kontakt bleiben und eventuell anfallende Kosten vermeiden. Ihre Kontaktmöglichkeiten:

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E-Mail: Ihr Aktenzeichen(8-stellig)@akte.seghorn.de oder alternativ info@seghorn.de

Telefon: Montag & Donnerstag 8 – 19 Uhr, Dienstag & Mittwoch 8 – 18 Uhr, Freitag 8 – 17 Uhr und Samstag 9 – 15 Uhr unter 0421 4391 294

Brief: Seghorn Inkasso GmbH, Legienstraße 1, 28188 Bremen

Ihr Aktenzeichen finden Sie oben rechts auf dem Briefkopf unserer Schreiben. Es besteht aus 8 Ziffern im Format: 12345678. Um eine korrekte Zuordnung zu Ihrem Verfahren sicherzustellen, bitten wir Sie, Ihr Aktenzeichen anzugeben.

Möglicherweise haben sich Ihre persönlichen Daten aufgrund einer Adressänderung geändert. Bitte kontaktieren Sie uns über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten:

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Per E-Mail: Ihr Aktenzeichen(8-stellig)@akte.seghorn.de oder info@seghorn.de

Per Telefon: Montag & Donnerstag 8 – 19 Uhr, Dienstag & Mittwoch 8 – 18 Uhr, Freitag 8 – 17 Uhr und Samstag 9 – 15 Uhr unter 0421 4391 294

Per Brief: Seghorn Inkasso GmbH, Legienstraße 1, 28188 Bremen

Ja, als Inkassodienstleister sind wir befugt, unter bestimmten Bedingungen mithilfe der Vollstreckungsorgane Ihren Arbeitslohn zu pfänden. Wenn ein gerichtlicher Titel gegen Sie vorliegt und wir keine Einigung mit Ihnen erzielen konnten, kann ein Teil Ihres Lohnes gepfändet werden. Um gemeinsam eine Lösung zu finden, bitten wir Sie, sich schnellstens mit uns in Verbindung zu setzen.

Ja, als Inkassodienstleister können wir unter bestimmten Voraussetzungen mithilfe der Vollstreckungsorgane auch Ihr Bankkonto pfänden. Wenn ein gerichtlicher Titel gegen Sie vorliegt und wir keine Einigung mit Ihnen erzielen konnten, kann Ihr Bankkonto gepfändet werden. Um gemeinsam eine Lösung zu finden, bitten wir Sie, sich schnellstens mit uns in Verbindung zu setzen.

Die Zwangsvollstreckung ist ein rechtliches Verfahren, bei dem Gläubiger:innen staatliche Maßnahmen nutzen können, um ihre Forderungen gegenüber Schuldner:innen durchzusetzen. Dazu kann auch die Pfändung von Vermögenswerten wie Bankkonten oder Immobilien gehören, um ausstehende Schulden zu begleichen. Die Vollstreckung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und gerichtlichen Anordnungen. 

Informieren Sie sich in unserer Datenschutzerklärung ausführlich zu unserem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten.

Ja, denn diese Informationen (insbesondere Namen und Anschrift, den Forderungsgrund, die Höhe und die Fälligkeit der Forderung) werden benötigt, damit wir Sie kontaktieren und die Zahlung einziehen können. Ihre Einwilligung für die Datenweitergabe ist nicht erforderlich, da sie auf die gesetzlichen Tatbestände der Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) und lit. f) Datenschutzgrundverordnung (Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung, Datenverarbeitung aufgrund berechtigten Interesses der Gläubiger:innen) gestützt wird.

Bereits im ersten Anschreiben informieren wir Sie über die Datenverarbeitung. Wir benötigen Daten zu Ihrer Person (zum Beispiel Name, Anschrift, Telefonnummer) sowie zur offenen Forderung (zum Beispiel Grund der Forderung, Höhe, Fälligkeit). In Einzelfällen dürfen wir sofern für die Bearbeitung erforderlich weitere Daten einholen wie Bonitätsauskünfte oder die Ermittlung von Adressen. Die Datenschutzgrundverordnung erlaubt die Verarbeitung dieser erforderlichen Daten ausdrücklich in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) und lit. f).

In dem Fall kontaktieren Sie uns bitte.

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Per E-Mail: Ihr Aktenzeichen(8-stellig)@akte.seghorn.de oder info@seghorn.de

Per Telefon: Montag & Donnerstag 8 – 19 Uhr, Dienstag & Mittwoch 8 – 18 Uhr, Freitag 8 – 17 Uhr und Samstag 9 – 15 Uhr unter 0421 4391 294

Per Brief: Seghorn Inkasso GmbH, Legienstraße 1, 28188 Bremen

Wir dürfen Ihre Daten grundsätzlich speichern und verwenden. Zwar haben Sie als sogenannte „betroffene Person“ ein Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten aus Artikel 17 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung unter den dort genannten Voraussetzungen. Dieses Recht besteht allerdings dann nicht, wenn das Unternehmen Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen verarbeitet (Artikel 17 Absatz 3 lit. e Datenschutzgrundverordnung). Ihre Daten dürfen daher gespeichert bleiben, solange noch offene Forderungen bestehen und im Rahmen der Inkassotätigkeit bearbeitet werden.

Personenbezogene Daten müssen aufgrund handels- oder steuerrechtlicher Vorschriften aufbewahrt werden. Die Fristen können variieren. Die Abgabenordnung (AO) bzw. das Handelsgesetzbuch (HGB) sehen Löschungsfristen von bis zu 10 Jahren vor.

Informieren Sie sich ausführlich in unserer Datenschutzerklärung.

Ihr Widerspruchsrecht unterliegt gesetzlichen Voraussetzungen. Im Falle eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung von Daten nach Art. 21 Abs. 1 Datenschutz­grundverordnung greift dieses nicht, wenn die Verarbeitung Ihrer Daten der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. In den im Rahmen von Inkassovorgängen typischen Fallkonstellationen (Einziehen von offenen Forderungen) geht ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung daher in der Regel ins Leere.

Ja, und zwar wenn ein sogenanntes berechtigtes Interesse an dieser Datenerhebung vorliegt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) Datenschutz­grundverordnung). Das ist vor allem dann der Fall, wenn wir von dem Ergebnis der Bonitätsabfrage abhängig machen, ob Maßnahmen gegen Sie eingeleitet werden. Diese Maßnahmen haben Auswirkung auf die Höhe der Forderung gegen Sie und eine Bonitätsauskunft hilft uns und letztendlich auch Ihnen unnötige Kosten zu vermeiden.

Prinzipiell ist das unter den Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) Datenschutz­grundverordnung möglich. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 des Bundesdaten­schutzgesetzes erfüllt sind. Das Gesetz geht beispielsweise dann von einer gerechtfertigten Einmeldung aus, wenn ein Vollstreckungstitel gegen Sie vorliegt.

Nähere Informationen, insbesondere auch zur Frage, wann die Einträge wieder gelöscht werden, erhalten Sie direkt bei der SCHUFA Holding AG (www.schufa.de).

Solange noch offene Forderungen bestehen und im Rahmen unserer Inkassotätigkeit bearbeitet werden. Nach Einstellung bzw. Abschluss von Inkassoverfahren müssen wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund handels- oder steuerrechtlicher Vorschriften weiter aufbewahren. Jedoch nur für diesen Zweck. Die Fristen können unterschiedlich sein. Die Abgabenordnung (AO) bzw. das Handelsgesetzbuch (HGB) sehen Aufbewahrungsfristen von bis zu 10 Jahren vor.

Kontakt und Feedback.

Seghorn Inkasso GmbH

Legienstraße 1 | 28188 Bremen

Montag & Donnerstag 8 – 19 Uhr, Dienstag & Mittwoch 8 – 18 Uhr, Freitag 8 – 17 Uhr und Samstag 9 – 15 Uhr unter 0421 4391 294

Ihr Aktenzeichen(8-stellig)@akte.seghorn.de oder alternativ info@seghorn.de

Bitte am rechten Website-Rand auf das Chat-Symbol oder HIER klicken

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Für allgemeine Fragen, Anmerkungen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach an info@seghorn.de und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

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